Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr geöffnet.

Beim Amtsgericht Herne gilt die gleitende Arbeitszeit und viele Mitarbeiter/innen arbeiten in Teilzeit. Sie sind daher außerhalb der Sprechzeiten häufig nicht anwesend. Außerhalb der Sprechzeiten ist in Ihrem eigenen Interesse eine vorherige Terminvereinbarung mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und dringend zu empfehlen, um vergebliche Besuche des Amtsgerichts zu vermeiden. 

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprechzeiten:

Wochentagvormittagsnachmittags
montags, mittwochs bis freitags 08:30 Uhr - 12:30 Uhr keine Sprechzeiten
dienstags 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.