Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und
Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der
Kirche auszutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des
dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen
Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet.
Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen
Notar.
(§6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses
Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)“

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt