Durch das Gesetz vom 20.03.1889 betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Herne wurde das Amtsgericht eingerichtet. Es umfasste den Bezirk der Gemeinden Herne, Horsthausen, Baukau und Hiltrop aus dem Amt Herne und der Gemeinde Holsterhausen aus dem Amt Wanne.

Am 15.10.1892 wurde das Amtsgericht Herne in seinem ersten Gerichtsgebäude an der Bahnhofstraße mit seinem ersten Richter Jost feierlich eröffnet.

Drei Jahre später waren schon zwei Richter beim Amtsgericht tätig, im Jahre 1909 war die Zahl auf fünf angewachsen. Dies führte dazu, dass das vorhandene Gebäude nicht mehr ausreichte. In den Jahren 1911/1912 wurde im Zusammenhang mit dem Neubau des Rathauses auch die Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes beschlossen. Mit dem Bau des angeschlossenen Gerichtsgefängnisses wurde im Oktober 1915, mit dem Bau des jetzigen Amtsgerichts im Februar 1916 begonnen. Das neue Gebäude wurde im Juli 1921 unter dem damaligen Aufsichtsrichter Middelanis bezogen.

Im Jahre 1959 erreichte die Zahl der Gerichtseingesessenen in den Stadtteilen Herne, Baukau, Börnig, Holthausen und Sodingen mit 117.841 ihren Höchststand.

Nach dem Zusammenschluss der Städte Herne und Wanne-Eickel im Jahre 1975 wurden die Gerichtsbezirke neu geordnet. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Herne erstreckte sich jetzt auf die neugebildeten Stadtteile Herne-Mitte und Sodingen.

Das Amtsgerichtsgebäude hat den 2. Weltkrieg unbeschadet überstanden und steht bereits seit langem unter Denkmalschutz.

 

(Anmerkung: Dieser Text basiert in großen Teilen auf der Chronik des Amtsgerichts Herne, die der Direktor des Amtsgerichts (außer Dienst) Friedrich Meyer für die Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Landgerichts Bochum im Jahre 1992 verfasst hat)